(1) Heie konzentrierte Lsungen von Ammoniumnitrat drfen unter dieser Eintragung befrdert werden, vorausgesetzt:

a) die Lsung enthlt hchstens 93 % Ammoniumnitrat,
b) die Lsung enthlt mindestens 7 % Wasser,
c) die Lsung enthlt hchstens 0,2 % brennbare Stoffe,
d) die Lsung enthlt keine Chlorverbindungen in Mengen, bei denen der Anteil der Chlorid-Ionen mehr als 0,02 % betrgt,
e) der bei 25 C gemessene pH-Wert einer zehnprozentigen wsserigen Lsung des Stoffes liegt zwischen 5 und 7 und
f) die hchstzulssige Befrderungstemperatur der Lsung betrgt 140 C.

(2) Darber hinaus unterliegen heie konzentrierte Lsungen von Ammoniumnitrat nicht den Vorschriften des RID, vorausgesetzt:

a) die Lsung enthlt hchstens 80 % Ammoniumnitrat,
b) die Lsung enthlt hchstens 0,2 % brennbare Stoffe,
c) das Ammoniumnitrat bleibt unter allen Befrderungsbedingungen gelst und
d) die Lsung erfllt nicht die Kriterien einer anderen Klasse.